Fristen-Tabelle
| Beginn der Frist: |
Am Tag an der die Frist zu laufen beginnt wird nicht mitgezählt. > Art. 32 Abs. 1 OG |
| Samstage / Sonntage / Feiertage: |
Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Ruhetag, endet die Frist am nächsten Werktag. Samstage, Sonntage, etc. während der Frist werden mitgezählt. > Art. 32 Abs. 2 OG + Bundesgesetz über Fristenlauf an Samstagen. |
| Öffentliche Ruhetage: | öffentliche Ruhetage gemäss kantonalem Recht. |
| Gerichts-/Betreibungsferien: |
> Art. 34 OG Fristen stehen still. |
| Einhaltung der Frist durch: |
Übergabe an die schweizerische Post oder Abgabe/Eintreffen an der Bestimmungsstelle. > Art. 32 Abs. 3 OG |
| Ende der Frist: | Letzter Tag um 23.59 Uhr |


