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Fristen

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Fristen-Tabelle

Rechtsgebiet:
Fristen
Stichworte:
Frist, Fristen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beginn der Frist:

Tag an dem die Frist zu laufen beginnt wird nicht mitgezählt.

> Art. 31 Abs. 1 SchKG

Samstage / Sonntage / Feiertage:

Ist der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Ruhetag, so endet die Frist am nächsten Werktag.

Samstage, Sonntage, etc. während der Frist werden mitgezählt.

> Art. 31 Abs. 3 SchKG + Bundesgesetz über Fristenlauf an Samstagen

Öffentliche Ruhetage: öffentliche Ruhetage gemäss kantonalem Recht.
Gerichts-/Betreibungsferien:

7 Tage vor bis 7 Tage nach

  • Ostern
  • Weihnachten

15. Juli bis 31. Juli

> Art. 56 Ziff. 2 SchKG

Fristen stehen still, enden aber erst am 3. Tag nach Ende der Betreibungsferien (Art. 63 SchKG).

Einhaltung der Frist durch:

Übergabe an die schweizerische Post oder Abgabe/Eintreffen an der Bestimmungsstelle.

> Art. 32 SchKG

Ende der Frist: Letzter Tag um 23.59 Uhr

Vorbehalt / Disclaimer

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